Der Bund fördert private E-Ladestationen mit 900 Euro. Wer kann die Förderung bekommen? Was wird gefördert? Wie hoch ist die Förderung?
Und noch viele weitere Fragen kommen natürlich auf.

Alle wichtigen Informationen finden Sie hier kurz und knapp aufgeführt.

Wer kann die Förderung bekommen?
Haus- und Wohnungsbesitzer, Wohneigentümergemeinschaften, Vermieter, Mieter, Wohnungsunternehmen und Bauträger für Projekte im nicht öffentlichen Bereich auf Privatgrundstücken

 

Wer bekommt die Förderung nicht?
Kommunen, Eigenbetriebe, Kirchen, Ferienhäuser, öffentliche Ladestationen

 

Was wird gefördert?
Kauf und Installation von Ladeinfrastruktur im nicht öffentlichen Bestandsgebäuden

 

Wie hoch ist die Förderung?
900 Euro pro Ladepunkt als Investitionszuschuss

 

Wie ist der Ablauf?
Vor Beginn des Vorhabens muss der Antrag bei der KFW vorliegen. Das geht online auf:
www.kfw.de/440-zuschussportal
Nach Erhalt der Antragsbestätigung kann mit dem Projekt begonnen werden.
Nach der Fetigstellung sind alle Rechnungen auf das KFW-Zuschussportal hochzuladen. Der Investitionszuschuss wird auf das Konto des Antragsstellers überwiesen. Spätestens 9 Monate nach Antragsstellung muss das Vorhaben abgeschlossen sein.

 

Zuschuss:
Kosten bis 900 Euro pro Ladepunkt bekommen keinen Zuschuss.
Kosten über 900 Euro pro Ladepunkt bekommen 900 Euro Zuschuss pro Ladepunkt.

 

Aufstellort:
Die Wallbox muss neu sein und an ein bestehendes Wohngebäude in Deutschland montiert wrden. Die Wallbox muss auf 11 kW eingestellt werden können und darf nur selbst genutzt werden. Die Installation muss durch ein Fachunternehmen erfolgen.
Der Strom der Wallbox muss aus einem Öko-Strom Tarif kommen oder aus einer vorhanden PV-Anlage mit mindestens 2 kWp Leistung.

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